Online-Beurkundung
Seit dem 1. August 2022 ist es möglich, bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge per Videokommunikation online zu beurkunden bzw. zu beglaubigen. Sie müssen nicht mehr im Notarbüro erscheinen, sondern können an der Beurkundung bequem per Videokonferenz teilnehmen.
Online-Beurkundung
Seit dem 1. August 2022 ist es möglich, bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge per Videokommunikation online zu beurkunden bzw. zu beglaubigen. Sie müssen nicht mehr im Notarbüro erscheinen, sondern können an der Beurkundung bequem per Videokonferenz teilnehmen.
Für wen ist eine Online-Beurkundung geeignet und was benötigen Sie dafür?
Die Videobeurkundung ist derzeit zulässig für die Bargründung einer GmbH und einer UG und für alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister (z.B. Geschäftsführerwechsel, Prokura Anmeldung, Änderung der Geschäftsadresse). Ab 1.8.2023 wird der Anwendungsbereich erweitert auf Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer GmbH oder UG, Sachgründungen einer GmbH oder UG und Kapitalerhöhungen sowie Anmeldungen zum Vereinsregister. Um an einer solchen Videokonferenz teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Deutsche Staatsbürger
Deutsche Staatsbürger benötigen einen Personalausweis mit Ausweis-PIN und falls der Ausweis vor dem 3.8.2021 ausgestellt wurde zusätzlich einen Reisepass, weil aus den Ausweisen vor dem 3.8.2021 das Lichtbild elektronisch nicht ausgelesen werden kann.
EU-Staatsangehörige
EU-Staatsangehörige benötigen eine Unionsbürgerkarte mit PIN oder einen geeigneten EU-Personalausweis und zusätzlich einen geeigneten Reisepass.
Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige: Elektronischer Aufenthaltstitel mit PIN / vergleichbares EU-Ausweisdokument und ein geeigneter Reisepass.
So funktioniert es
Sie schildern Ihr Anliegen. Wir klären alle offenen Fragen und entwerfen eine elektronische Urkunde und laden Sie zu einer Videobeurkundung ein; Sie erhalten dazu einen link und einen Terminvorschlag. Die Urkunde wird in der Videobeurkundung verlesen, eingehend erläutert und elektronisch signiert. Höchste Sicherheitsstandards gewährleisten die Vertraulichkeit Ihrer Daten.
© Bundesnotarkammer
Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einem notariellen Online-Verfahren ist Standard-Hardware ausreichend: Computer, Laptop oder Tablet mit Webcam, Mikrofon und stabiler Internetverbindung, • Smartphone mit NFC-Schnittstelle (Standard-Smartphone), Mobilfunkempfang und Notar-App. Die Notar-App kann kostenlos im App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden.
Computer, Laptop oder Tablet
Webcam, Mikrofon
stabile Internetverbindung
Smartphone mit NFC-Schnittstelle (Standard-Smartphone)
Die Notar-App
Die Notar-App
Sie brauchen die kostenlose Notar-App, um rechtssicher identifiziert werden zu können. Die App finden Sie im App Store sowie bei Google Play.
Online Terminvereinbarung
Um einen Termin zu vereinbaren übersenden Sie uns bitte hier Ihre Kontaktdaten. Unsere Mitarbeiter melden sich bei Ihnen zurück.
Wir empfehlen vor einer Terminvereinbarung das entsprechende Formular zu Ihrem Anliegen auszufüllen. Wir melden uns dann bei Ihnen zwecks eines Termins zurück und können schon individuell auf Ihr Anliegen eingehen.